Auch kleine Betriebe und Freiberufler können Gewerbetarife nutzen — oft günstiger als der Privattarif und steuerlich absetzbar. Was dafür nötig ist und ab wann es sich rechnet.
Voraussetzung ist in der Regel ein angemeldetes Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit sowie ein betrieblich genutzter Stromanschluss. Der Gewerbeschein bzw. die Freiberuflichkeit ist der Nachweis gegenüber dem Anbieter. Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG können Gewerbetarife abschließen — die Kleinunternehmerregelung schließt einen Gewerbevertrag nicht aus. Ob ein Anbieter zusätzliche Nachweise verlangt, unterscheidet sich von Fall zu Fall.
Hier zeigen sich erste Staffelvorteile. Ein Vergleich beider Varianten — Gewerbe- und Privattarif — lohnt sich.
Gewerbetarife sind in der Regel klar günstiger als vergleichbare Privatkunden-Tarife.
In diesem Bereich lassen sich individuell verhandelte Sonderkonditionen erzielen.
Die steuerliche Absetzbarkeit als Betriebsausgabe wirkt unabhängig von der Höhe des Verbrauchs.
Stromkosten für den betrieblich genutzten Anschluss sind grundsätzlich als Betriebsausgabe absetzbar. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können zusätzlich die enthaltene Umsatzsteuer geltend machen — deshalb lohnt für sie der Vergleich auf Netto-Basis. Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug sollten dagegen die Bruttokosten vergleichen, weil die Umsatzsteuer für sie ein echter Kostenbestandteil bleibt.
Die konkrete steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab — insbesondere von Rechtsform, Nutzungsanteil und Umsatzsteuerstatus. Klären Sie die Details bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Wer von zu Hause arbeitet, hat meist nur einen Zähler für Wohnung und Arbeitsbereich. Ein reiner Gewerbetarif ist dann in der Regel nicht möglich, weil der Anschluss überwiegend privat genutzt wird.
Der anteilige Stromverbrauch fürs Arbeitszimmer kann aber steuerlich berücksichtigt werden — wie genau, hängt vom Einzelfall ab und gehört in die Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung. Wer einen separaten Zähler für Werkstatt, Ladenlokal oder Büro hat, kann für diesen Anschluss einen Gewerbetarif abschließen.
Ein persönlicher B2B-Account-Manager meldet sich innerhalb von 24 Stunden mit einem auf Ihren Betrieb zugeschnittenen Angebot. Keine Cold-Calls, keine Daten an Dritte.
Ja. Voraussetzung ist in der Regel ein angemeldetes Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit und ein betrieblich genutzter Stromanschluss. Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG können Gewerbetarife abschließen.
Erste Vorteile zeigen sich ab etwa 5.000 kWh im Jahr, ab rund 10.000 kWh sind Gewerbetarife in der Regel klar günstiger als Privattarife.
Stromkosten für den betrieblich genutzten Anschluss sind grundsätzlich Betriebsausgaben. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können zusätzlich die Umsatzsteuer geltend machen. Die konkrete Behandlung klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Bei nur einem Zähler für Wohnung und Arbeitsbereich ist ein reiner Gewerbetarif meist nicht möglich. Mit separatem Zähler für Werkstatt, Laden oder Büro dagegen schon.
In der Regel nicht: Es schützt Verbraucher, nicht Unternehmer. Prüfen Sie Laufzeit und Kündigungsfristen deshalb vor Vertragsschluss.
Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Kostenanalyse an — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem maßgeschneiderten Angebot.
Oder per Mail an gewerbe@volt-gas.de